Kaum ein Thema ist so umstritten wie das Wachteln impfen und die Impfpflicht dieser.
Die Meinungen bezüglich einer etwaigen Pflicht laufen konträr auseinander, dabei ist die rechtliche Lage eigentlich klar!
Folgender Beitrag klärt sachlich darüber auf, wie das Thema einzuschätzen ist.
Keine Pflicht für Wachteln
Nicht nur unter den Wachtelhaltern selbst, sondern auch innerhalb der zuständigen Behörden herrscht Verwirrung – müssen Wachteln nun geimpft werden oder nicht?
Das Hauptargument für die Impfpflicht bedient sich an der Artenzugehörigkeit. Wachteln zählen zu den Hühnervögeln und können genauso an den gängigen Geflügelkrankheiten leiden, wie ihre großen Rassevertreter. Abgesehen davon beziehen die gesetzlichen Grundlagen Wachteln ausdrücklich mit ein. Deshalb wird häufig die Auffassung vertreten, Wachteln unterlägen der gleichen Impfflicht, wie Hühner.
Diese Punkte allein reichen aber nicht aus. Viel wichtiger ist die Frage, ob es einen geeigneten Impfstoff gibt. Ein geeigneter Impfstoff zeichnet sich dadurch aus, dass er für die jeweilige Tierart, in diesem Fall also für die Wachteln, zugelassen, also an ihnen getestet worden ist. Und daran mangelt es derzeit. Wachteln sind von der Impfpflicht deshalb explizit ausgeschlossen (so die Stellungnahmen der entsprechenden Veterinär- und Gesundheitsämter, die zum Teil online einsehbar sind und heruntergeladen werden können). Auch die gängige Wachtellektüre (Online- und Printmedien) belegt bereits seit Jahren: Eine Impfflicht für Wachteln gibt es nicht!
Daran ändert auch die gängige Praxis nichts, in der Hühnerimpfstoffe in geringer Dosierung an die Wachteln weitergegeben wird.
Ein verantwortungsbewusster Tierarzt wird von einem solchen Vorgehen Abstand nehmen und den diesbezüglichen Impfstoff nicht aushändigen. Für ihn stehen bei strafrechtlich relevantem Verhalten nämlich nicht nur berufliche Konsequenzen (Berfusverbot, alternative Maßnahmen), sondern auch beträchliche Geld- oder Freiheitsstrafen im Raume. Ganz zu schweigen von den Einbußen bezüglich des guten Rufs und dem Ansehen innerhalb des Berufsstandes.
Auch ein verantwortungsbewusster Wachtelhalter wird seine Wachteln nicht gefährden, indem er Medikamente gibt, die möglicherweise gesundheitliche Schäden mitsichbringen oder gar zum Tode führen können.
Impfflicht bei Ausstellungen
Vielerorts stellt sich das Problem, das Zucht- und Flugverbände Impfungen (mindestens gegen die Newcastle Krankheit) fordern, wenn Wachteln auf Ausstellungen zur Schau gestellt werden sollen. Ohne aktuelle Impfbescheinigung keine Teilnahme.
Als Wachtelhalter hat man nun die Wahl: Entweder man findet einen Tierarzt, der die Impfung rechtswidrig vornimmt oder man stellt sich der Diskussion mit dem Veranstalter. Offizielle Dokumente und Stellungnahmen, die belegen, dass die Wachteln nicht geimpft werden müssen, werden jedoch häufig nicht anerkannt.
Doch auch auf Ausstellungen gilt: Derzeit gibt es keinen Impfstoff, der für Wachteln zugelassen wäre. Die Impfpflicht bezieht sich deshalb nur auf Hühner und Truthühner.
Achtung: Der derzeitige Forschungsstand kann sich jederzeit ändern.
Warum das Impfen so gefährlich ist
Wer seine Wachteln trotzdem impft, etwa weil sie im Außenbereich in Kontakt mit den Ausscheidungen von Wildvögeln kommen oder um die Population präventiv gesund zu halten, nimmt ein nicht zu unterschätzendes Risiko in Kauf. Impfschäden und Verluste sind oft der Preis für ein gut gemeintes Vorgehen, das wissenschaftlich noch nicht derart ausgearbeitet ist, als dass es sicher angewendet werden könnte.
Beim Impfen werden die Tiere gezielt mit Krankheitserregern in Kontakt gebracht. Ziel ist die Bildung von Antikörpern, damit der Organismus die Fähigkeit erwirbt, die Krankheit auf eigene Faust zu bekämpfen.
Es ist ganz normal, dass der Körper auf diesen Prozess mit Symptomen wie Müdigkeit, lokalen Schwellungen oder Schmerzhaftigkeit (bei Injektionsimpfungen) reagiert.
Daneben kann es aber auch zu allergischen Reaktionen oder sogar Todesfällen kommen. Einige Halter, die ihren Bestand auf Anraten durchgeimpft haben, berichten von einer hohen Sterblichkeitsrate in der unmittelbaren Zeit danach.
Wachteln Impfen ist also schon per se mit Vorsicht zu genießen. Das gilt erst recht, wenn die exakte Impfdosis nicht bekannt ist und es keine ausreichenden Forschungsergebnisse hinsichtlich der Verträglichkeit des Impfstoffes gibt.
Wer eigenmächtig entscheidet seine Wachteln zu impfen oder von einem Amt dazu gedrängt wird, sollte zumindest darauf achten, dass er folgende Fehlerquellen vermeidet:
- Einige Tiere nehmen den Impfstoff gar nicht auf (bei der Schluckimpfung).
- Nicht geimpfte Tiere kommen mit dem erregerbelasteten Ausscheidungen kranker Tiere in Kontakt (nach jeder Impfung gilt: Stallungen reinigen!).
- Die Tiere werden trotz mangelnder Impffähigkeit geimpft (sie sind krank oder leiden an parasitärem Befall).
- Impfung während der Bruteigewinnung kann die Bruteiqualität herabsetzen.
Impfung während der Legeperiode kann dazu führen, dass die Eier/das Fleisch innerhalb einer gewissen Sperrzeit nicht verzehrt werden dürfen.